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KV Handelsangestellte - Sonderzahlungen
#2
Ich habe gleich zu Beginn dieses Jahres in der Ausgabe Nr. 1/2024 im Artikel Nr. 1/2024 meines LV-Magazines WIKU Personal aktuell eine OGH-Entscheidung präsentiert, die - so denke ich - zu den hier gestellten Fragen durchaus wichtige Impulse geben können.

Dort ging es um die Frage, liegt ein Aufwandsersatz vor oder ein Entgelt?

Daraus wird man schon einmal einiges ableiten können, es wird aber nicht ausbleiben, ein paar der genannten Positionen näher zu erörtern, da es sich hier durchaus um "Eigenkreationen" (von den Bezeichnungen) handelt. Das ist an und für sich nichts Schlimmes, bedeutet aber, dass - weil sie nicht allgemeingültig sind - man sich im Detail darüber wird unterhalten müssen.

Bei den letzten beiden Zulagen (mit den Bezeichnungen "Home") bin ich mir sehr sicher, dass die nicht einzubeziehen sind.

Den Essenszuschuss werden wir vermutlich nicht wegbekommen (da gibt es sogar ein höchstgerichtliches Urteil dazu, welches die Einbeziehung - allerdings nach einem anderen KV - insoweit vorsah).

Was die erste Zulage betrifft, so müsste man klären, wofür dieser Betrag primär ist. Soll er pauschal die beruflich veranlassten Aufwendungen abgelten oder in erster Linie private Aufwendungen (also Zuschüsse für private KFZ). In ersterem Fall wird es wohl zu keiner Einbeziehung kommen müssen, in zweiterem Fall möglicherweise schon. Hier könnte man für die Zukunft insoweit Abhilfe schaffen, als man den monatlichen Betrag von Haus aus niedriger ansetzt, ihn aber 14mal ausbezahlt. Dann hat man die Diskussionen weg.
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RE: KV Handelsangestellte - Sonderzahlungen - von Wilhelm Kurzböck - 23.08.2024, 14:03

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