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Sonderzahlungen bei leitenden Angestellten die nicht dem KV unterliegen
#1
Liebes Forum,

ich hätte da eine Frage. In einem Unternehmen gibt es leitende Angestellte in den obersten Führungsebene die nicht dem Kollektivvertrag unterliegen jedoch trotzdem 
als Angestellte in den Lohnverrechnung geführt werden. 

Müssten bei diesen Personen korrekterweise eigentlich dann nicht auch Sonderzahlungen, Jubiläumsgelder udgl. wie ein laufender Bezug abgerechnet werden?
Oder werden Sonderzahlungen im Sinne des EStG grundsätzlich, auch ohne KV Zugehörigkeit, begünstigt abgerechnet?

Haben diese Personen dann auch Anspruch auf die im Kollektivvertrag geregelten "Freitzeit bei Dienstverhinderung" wie Eheschließungen udlg.

Danke!
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Sonderzahlungen bei leitenden Angestellten die nicht dem KV unterliegen - von RobertZgank - 12.09.2024, 15:31

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