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Leasing bei EAR
#3
Auffällig finde ich dass im Beispiel keine Versicherung angegeben wurde, die von den Leasingraten getrennt berücksichtigt werden muss. (Kein VSt-Abzug für Versicherung ! Trotz ggf. zB E-PKW, oder abzugsberechtigt laut BMF)

Ich möchte auch nachfragen ob dein Klient doppelte Buchhaltung führt oder tatsächlich EAR? (Rechnungslegungspflicht nach UGB, ab 700.000€). Denn wenn er tatsächlich EAR macht, gibt es grundsätzlich keine Mehr-Weniger-Rechnung. Es zählt dann das Zufluss-Abfluss-Prinzip. 

Es ist daher auch zuvor festzustellen ob es sich laut Leasingvertrag um ein Finanzierungsleasing oder ein Operate Leasing handelt. Nur für das Finanzierungsleasing muss aussertürlich eine MWR mit Aktiv/Passivposten bei EAR-Buchführung gemacht werden. (Um die gesetzlichen 8 Jahre Nutzungsdauer durch vorzeitiges Herauskaufen aus dem Leasing nicht unterschreiten zu können!) Das Operate Leasing wäre ein einfacher Miettatbestand und der Kauf und Verkauf wie bereits erwähnt als Handelsware, brutto (sofern keineAbzugsberechtigung zusteht), zu führen. Bei einer Buchführung nach EAR wäre demnach (vermutlich) auch ein Privatanteil zu berücksichtigen, der sich ebenfalls auf Abschreibungen etc. auswirken würde.
Dodgy "Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod." Sad
www.christoph-gsodam.eu
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Leasing bei EAR - von KatRin - 11.09.2024, 12:38
RE: Leasing bei EAR - von Bague - 11.09.2024, 21:49
RE: Leasing bei EAR - von Christoph G. - 13.09.2024, 12:13
RE: Leasing bei EAR - von Bague - 14.09.2024, 11:04
RE: Leasing bei EAR - von Christoph G. - 15.09.2024, 15:05

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