23.09.2024, 15:13
Möglicherweise müsste man sich den Fall noch näher im Detail ansehen.
Allerdings würde ich bei der gegenwärtigen Informationslage hier wohl auch eher nicht von einem entgeltsfortzahlungspflichten Krankenstand ausgehen.
Ist aber insgesamt gesehen sehr vage, weil man da zu viele Fragezeichen in Bezug auf den Sachverhalt hätte.
Ich würde sie vermutlich mit Abmeldegrund Nr. 29 abmelden, solange ich keine gesicherten Informationen darüber habe, worum es konkret geht und weil der Verdacht im Raum steht, dass hier gar kein "Krankenstand" per se vorliegt.
Falls es dann zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, wird man dann wohl (oder übel) von Arbeitnehmerseite die nötigen Informationen geltend machen müssen.
Aber ich würde dennoch mal als Indiz ansehen, ob die ÖGK die Sache als "Krankheit" wertet oder nicht.
Allerdings würde ich bei der gegenwärtigen Informationslage hier wohl auch eher nicht von einem entgeltsfortzahlungspflichten Krankenstand ausgehen.
Ist aber insgesamt gesehen sehr vage, weil man da zu viele Fragezeichen in Bezug auf den Sachverhalt hätte.
Ich würde sie vermutlich mit Abmeldegrund Nr. 29 abmelden, solange ich keine gesicherten Informationen darüber habe, worum es konkret geht und weil der Verdacht im Raum steht, dass hier gar kein "Krankenstand" per se vorliegt.
Falls es dann zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, wird man dann wohl (oder übel) von Arbeitnehmerseite die nötigen Informationen geltend machen müssen.
Aber ich würde dennoch mal als Indiz ansehen, ob die ÖGK die Sache als "Krankheit" wertet oder nicht.