15.10.2024, 13:21
Wenn der Kollektivvertrag ein Durchrechnungsmodell vorsieht, dann ist dies faktisch die einzige Chance.
Das macht aber nur dann Sinn, wenn auch binnen dieses Zeitraumes (der sich dann wiederholt) der ZA konsumiert werden kann.
Nach dem genannten KV können somit auch eher nur kurzfristige und keine längerfristigen Schwankungen ausgeglichen werden.
Aber auch hier sind in erster Linie Tages- und Wochenbandbreiten maßgeblich.
Eine Monatsarbeitszeit gibt es nicht.
Das macht aber nur dann Sinn, wenn auch binnen dieses Zeitraumes (der sich dann wiederholt) der ZA konsumiert werden kann.
Nach dem genannten KV können somit auch eher nur kurzfristige und keine längerfristigen Schwankungen ausgeglichen werden.
Aber auch hier sind in erster Linie Tages- und Wochenbandbreiten maßgeblich.
Eine Monatsarbeitszeit gibt es nicht.