Vor 11 Stunden
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Ich verstehe das jetzt so.
Wenn für die Ermittlung der Immo-Est die pauschale Ermittlung der Anschaffungskosten günstiger ist, kann man auch als laufenden Aufwand
keinerlei Kosten für das Räumen der Wohnung,.. geltend machen.
Die einzige Möglichkeit wäre dann Regelbesteuerungsoption nach §30a Abs. 2 - falls das ein günstigeres Ergebnis gibt.
Vielen Dank
Ich verstehe das jetzt so.
Wenn für die Ermittlung der Immo-Est die pauschale Ermittlung der Anschaffungskosten günstiger ist, kann man auch als laufenden Aufwand
keinerlei Kosten für das Räumen der Wohnung,.. geltend machen.
Die einzige Möglichkeit wäre dann Regelbesteuerungsoption nach §30a Abs. 2 - falls das ein günstigeres Ergebnis gibt.
Vielen Dank