Gestern, 21:28
Das geht aus dem BilBuG nicht eindeutig hervor, aber mE ist die Option zur Regelbesteuerung keine "Erklärung in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen" und deshalb nicht umfasst.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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