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Umsatzsteuer - AT-Inlandslieferung an Rumänen
#2
Mangels Antworten gebe ich mir hier SELBST Big Grin eine Antwort, da ich in einigen BÖB-Seminaren fachkundige Referenten gefragt habe:


1. Frage: JA. Wenn eine rumänische Firma von uns in AT zu einer AT-Lieferadresse (deren AT-Konzernschwester) liefern lässt, MÜSSEN wir als Lieferer bzw. Rechnungsaussteller wissen, was nach unserer Lieferung mit der Ware passiert. (In diesem Fall wurde dann ein Sammel-LKW von der AT-Konzernfirma zum Rechnungsempfänger in RO zum Weitertransport organisiert.)

Wenn uns nicht interessieren würde, was dann mit der Ware passiert, könnte uns das Finanzamt bei einer Prüfung unterstellen, dass die Ware ja in AT verblieben ist (was wir ohne Nachweise nicht widerlegen könnten).


2. Frage: JA. Wir hatten hier einige Male den klassischen Fall einer "gebrochenen innergemeinschaftlichen Lieferung". Unser Transport AT-AT diente zur "Vorholung" und Sammlung für einen Sammel-LKW von AT nach RO. - Natürlich haben wir sowohl CMR/Lieferschein, Empfangsbestätigung des RO und Verbringungsbestätigung der AT-Konzernschwester für den Weitertransport angefordert, um alles bei Bedarf dokumentieren zu können.
LG Dietmar


*** Welcome to the ACCOUNTING DEPARTMENT ... WHERE EVERYBODY COUNTS! ***  Wink Cool
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RE: Umsatzsteuer - AT-Inlandslieferung an Rumänen - von Dietmar Z. - 02.12.2024, 13:27

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