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Betriebsaufgabe oder nicht?
#2
gem. RZ 5505 ff ESt-RL (und v.a. RZ 5636) werden die wesentlichen Praxisgrundlagen (Kundenstock, Personal, etc.) aufgegeben und es muss daher eine Betriebsaufgabe erklärt werden. Die "neue" Tätigkeit "Wohnsitzarzt" wäre der Beginn einer neuen Tätigkeit.
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Betriebsaufgabe oder nicht? - von Gerhild - 13.12.2024, 10:23
RE: Betriebsaufgabe oder nicht? - von Bague - 13.12.2024, 13:51

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