17.12.2024, 11:26
Hallo,
Zur Feststellung, ob die Zuverdienstgrenze überschritten wurde, ist der Zuverdienst gemäß § 8 KBGG (Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte) zu berechnen. Dabei sind folgende Einkunftsarten zu berücksichtigen:
Da Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht unter die genannten Einkunftsarten fallen, sind diese bei der Ermittlung des Zuverdienstes nicht zu berücksichtigen.
Beste Grüße
Zur Feststellung, ob die Zuverdienstgrenze überschritten wurde, ist der Zuverdienst gemäß § 8 KBGG (Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte) zu berechnen. Dabei sind folgende Einkunftsarten zu berücksichtigen:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
Da Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht unter die genannten Einkunftsarten fallen, sind diese bei der Ermittlung des Zuverdienstes nicht zu berücksichtigen.
Beste Grüße