20.12.2024, 08:54
In der Vereinbarung dürfte stehen, dass dem Arbeitnehmer insoweit eine Entschädigung gebührt.
Im Falle eines emissionsfreien Fahrzeuges nimmt man das amtliche KM-Geld und multipliziert es mit den durchschnittlich monatlich gefahrenen Privatkilometer, die man sonst selber schätzen muss. Wenn dem Arbeitnehmer der Ansatz nicht gefällt, so wird er sich schwer tun - in Anbetracht der Judikaturlage - hier etwas anderes zu bewirken.
Im Falle eines emissionsfreien Fahrzeuges nimmt man das amtliche KM-Geld und multipliziert es mit den durchschnittlich monatlich gefahrenen Privatkilometer, die man sonst selber schätzen muss. Wenn dem Arbeitnehmer der Ansatz nicht gefällt, so wird er sich schwer tun - in Anbetracht der Judikaturlage - hier etwas anderes zu bewirken.