Vor 3 Stunden
Generell scheint auf dem Jahreslohnzettel jener Betrag auf, der im betreffenden Kalenderjahr auch tatsächlich abgabenfrei vergütet wurde. Die Kalendermonatszuteilung erfolgt dort jedenfalls nicht bzw. sieht die Finanzverwaltung auch dazu nicht mehr.
Die monateweise Zuteilung könnte für Pendlerpauschalzwecke relevant werden, sonst nicht.
Die monateweise Zuteilung könnte für Pendlerpauschalzwecke relevant werden, sonst nicht.