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Einvernehmliche Lösung - Mutterschutz/Karenz
#2
Wenn die Vereinbarung schriftlich getroffen wird und die Arbeitnehmerin nicht minderjährig ist, dann sollte eine ausdrücklich formulierte Vereinbarung, dass mit dem Ende der in Anspruch genommenen arbeitsrechtlichen Mutterschaftskarenz (spätestens jedoch am.....) das Dienstverhältnis endet. Den Klammerausdruck kann man möglicherweise anhand des voraussichtlichen Geburtstermines festmachen. Falls die Karenz früher enden sollte, ist es mit dieser Formulierung normalerweise kein Problem.
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RE: Einvernehmliche Lösung - Mutterschutz/Karenz - von Wilhelm Kurzböck - Vor 3 Stunden

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