16.01.2025, 14:48
Lieber Herr Kurzböck,
zwei Rückfragen hätte ich dazu bitte doch noch:
1.Warum empfehlen Sie zusätzlich ein konkretes Datum zu vereinbaren? Würde das Ereignis "Ende gesetzliche Karenz" nicht ausreichen?
2.Wenn ein Datum tatsächlich erforderlich ist und man zur Berechnung den errechneten Geburtstermin + 2 Jahre gesetzliche Karenz dafür heranzieht, könnte es bei einer später eintretenden Geburt theoretisch zu einem Beschäftigungsende vor Ablauf der Karenz kommen. Um das zu vermeiden, würde ich bei dieser Rechnung noch zB 2 Wochen aufschlagen zur Sicherheit. Halten Sie das so für in Ordnung?
Danke und liebe Grüße!
zwei Rückfragen hätte ich dazu bitte doch noch:
1.Warum empfehlen Sie zusätzlich ein konkretes Datum zu vereinbaren? Würde das Ereignis "Ende gesetzliche Karenz" nicht ausreichen?
2.Wenn ein Datum tatsächlich erforderlich ist und man zur Berechnung den errechneten Geburtstermin + 2 Jahre gesetzliche Karenz dafür heranzieht, könnte es bei einer später eintretenden Geburt theoretisch zu einem Beschäftigungsende vor Ablauf der Karenz kommen. Um das zu vermeiden, würde ich bei dieser Rechnung noch zB 2 Wochen aufschlagen zur Sicherheit. Halten Sie das so für in Ordnung?
Danke und liebe Grüße!

