Auf- und Abrundungen dürfen jedenfalls nicht gegensätzlich erfolgen (z.B. Morgens aufrunden und Abends abrunden), da dies zu einer unangemessenen Benachteiligung des Dienstnehmers führen würde. Wird aber generell immer in nur eine Richtung gerundet (z.B. auf 15 Minuten aufgerundet), so wäre das in der Früh zwar ein Nachteil, jedoch am Abend wieder ein Vorteil für den Dienstnehmer - das würde sich also ausgleichen.
Schlaue Dienstnehmer finden immer einen Weg, das System möglichst zu ihren Gunsten auszureizen - verständlich, dass Dienstgeber versuchen, dies weitestgehend einzuschränken.
Der Dienstgeber muss sich aber bewusst sein, dass er eine Mitarbeiterklage riskiert, bei welcher dann mit großer Sicherheit die Stundenberechnungen aller Mitarbeiter aufgerollt werden und daraus entsprechende Nachzahlungen und Strafen resultieren. Der Dienstgeber sollte dies möglichst nachträglich richtig stellen. Es reicht ein Hinweis eines Mitarbeiters an der entsprechenden Stelle und die Prüfungslawine kommt ins Rollen.
Übrigens scheiden sich sehr oft schon bei Kleinigkeiten die Geister, wie z.B. bei der Anzahl der Nachkommastellen bei der Berechnung von 52/12=4,33 bzw. 4,333 , denn bei 40 Wochenstunden würde hier im Vergleich beider Berechnungen eine Jahresdifferenz von 1,44 Arbeitsstunden resultieren.
Schlaue Dienstnehmer finden immer einen Weg, das System möglichst zu ihren Gunsten auszureizen - verständlich, dass Dienstgeber versuchen, dies weitestgehend einzuschränken.
Der Dienstgeber muss sich aber bewusst sein, dass er eine Mitarbeiterklage riskiert, bei welcher dann mit großer Sicherheit die Stundenberechnungen aller Mitarbeiter aufgerollt werden und daraus entsprechende Nachzahlungen und Strafen resultieren. Der Dienstgeber sollte dies möglichst nachträglich richtig stellen. Es reicht ein Hinweis eines Mitarbeiters an der entsprechenden Stelle und die Prüfungslawine kommt ins Rollen.
Übrigens scheiden sich sehr oft schon bei Kleinigkeiten die Geister, wie z.B. bei der Anzahl der Nachkommastellen bei der Berechnung von 52/12=4,33 bzw. 4,333 , denn bei 40 Wochenstunden würde hier im Vergleich beider Berechnungen eine Jahresdifferenz von 1,44 Arbeitsstunden resultieren.

