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Arbeitnehmerveranlagung: Korrigierter Bescheid zu Lasten der Angestellten nach Berufung gegen den Erstbescheides
#1
S.g. Kolleginnen und Kollegen,

folgender Sachverhalt. Angestellte reicht AV unter anderem mit Freibetrag für Körperbehinderung ein ( 190,--/monatlich), diesem wird mit  Bescheid stattgegeben, Gutschrift rund € 1.320,--. Ang. merkt dass sie bei der AV auf außergewöhnliche Belastung ohne SB wegen Behinderung vergessen hat und legt Berufung ein u. gibt die aB an.
Die Beschwerde wird abgelehnt mit der Info dass es sich hier um eine aB MIT SB handelt, da die Medikamente nicht für die Behinderung sind. Soweit so gut.
Im Zuge der Beschwerde merkt der Sachbearbeiter aber scheinbar, dass der FB für die Körperbehinderung ( 190,--/mon.) nicht zusteht und streicht diese und veranlagt nun einen Bescheid mit einem geringeren GH, somit kommt es zu einer Rückforderung der bereits ausbezahlten GS von € 1.320,--.
Meine Frage: Grundsätzlich kann bei Fehlern seitens des FA der Bescheid zu Lasten des Ang nicht abgeändern werden oder ? Aber wie sieht es aus wenn der Steuerpflichtige Berufung einlegt und im Zuge dessen kommt das FA eben auf einen Fehler drauf, bzw. auf einen zu unrecht geltend gemachten FB der scheinbar bei der ersten Einreichung nicht geprüft wurde?
Danke im Voraus!
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Arbeitnehmerveranlagung: Korrigierter Bescheid zu Lasten der Angestellten nach Berufung gegen den Erstbescheides - von PELA - 11.03.2025, 10:28

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