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Arbeitnehmerveranlagung: Korrigierter Bescheid zu Lasten der Angestellten nach Berufung gegen den Erstbescheides
#2
Hallo,

das Finanzamt ist berechtigt, einen Steuerbescheid sowohl zugunsten als auch zulasten der Steuerpflichtigen zu ändern. Dies gilt auch, wenn im Zuge einer Beschwerde ein Fehler festgestellt wird, der zuvor übersehen wurde.

Wird ein solcher Fehler im Rahmen der Beschwerde aufgedeckt, darf das Finanzamt diesen korrigieren und den Bescheid entsprechend anpassen – auch wenn dies für die Steuerpflichtige zu einer finanziellen Mehrbelastung führt.

Beste Grüße
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RE: Arbeitnehmerveranlagung: Korrigierter Bescheid zu Lasten der Angestellten nach Berufung gegen den Erstbescheides - von Otto Deweis-Weidlinger - 11.03.2025, 13:43

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