24.10.2019, 08:52
Die Trinkgeldpauschalen im Gastgewerbe sind bedauerlicherweise nicht österreichweit einheitlich.
Das bedeutet, dass man die Aussage des Prüfers nicht auf ganz Österreich umlegen kann, sondern die jeweilige Bundesländer-Trinkgeldpauschalregelung unter die Lupe nehmen muss.
Das bedeutet, dass man die Aussage des Prüfers nicht auf ganz Österreich umlegen kann, sondern die jeweilige Bundesländer-Trinkgeldpauschalregelung unter die Lupe nehmen muss.