18.03.2025, 10:48
Genau, eine Beschwerdevorentscheidung kann auch zu einer Verböserung führen. Um wieder den Erstbescheid zurück zu gelangen, besteht folgende Möglichkeit. Wenn die Rechtsmittelfrist von der Beschwerdevoentscheidung noch offen ist, kann eine Vorlageantrag eingereicht werden, durch die Einreichung eines Vorlageantrages bleibt die BVE zwar vorerst wirksam, aber das Beschwerdeverfahren gilt wieder als unerledigt. In dieser Phase kann sowohl die ursprüngliche Beschwerde als auch der Vorlageantrag wieder zurückgezogen werden. In diesem Fall empfiehlt es sich die Beschwerde zurückzuziehen, dann scheidet die BVE wieder aus dem Rechtsbestand aus und der ursprüngliche Bescheid lebt wieder auf.

