21.03.2025, 13:09
zu Frage 1:
Wenn die Arbeitnehmer mit der Auszahlung einverstanden ist, so ist eine Auszahlung grundsätzlich sehr wohl möglich. Dass diese nicht in der Arbeits- und Entgeltsbestätigung "landen", haben Sie schon selber festgestellt.
zu Frage 2:
Das wird möglich sein und auch für die Wochengeldbasis Relevanz haben. Dazu habe ich vor kurzem in meinem LV-Magazin (WIKU Personal aktuell) eine OGH-Entscheidung gebracht, in dem es um einen ähnlichen Sachverhalt ging.
zu Frage 3:
Zur arbeitsrechtlichen Beurteilung, ob Zuschlag oder nicht, wird es eventuell eines Tages mal Judikatur geben. Einstweilen bejahe ich diese Frage (unverbindlich).
zu Frage 4:
Das wird gut sein, ob es rechtlich notwendig ist, müsste man sich anhand des konkreten Sachverhaltes ansehen. Da ist eine Fernaussage nur bedingt möglich.
Wenn die Arbeitnehmer mit der Auszahlung einverstanden ist, so ist eine Auszahlung grundsätzlich sehr wohl möglich. Dass diese nicht in der Arbeits- und Entgeltsbestätigung "landen", haben Sie schon selber festgestellt.
zu Frage 2:
Das wird möglich sein und auch für die Wochengeldbasis Relevanz haben. Dazu habe ich vor kurzem in meinem LV-Magazin (WIKU Personal aktuell) eine OGH-Entscheidung gebracht, in dem es um einen ähnlichen Sachverhalt ging.
zu Frage 3:
Zur arbeitsrechtlichen Beurteilung, ob Zuschlag oder nicht, wird es eventuell eines Tages mal Judikatur geben. Einstweilen bejahe ich diese Frage (unverbindlich).
zu Frage 4:
Das wird gut sein, ob es rechtlich notwendig ist, müsste man sich anhand des konkreten Sachverhaltes ansehen. Da ist eine Fernaussage nur bedingt möglich.

