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Mehrstunden vor Mutterschutz während Gleitzeit auszahlen
#2
zu Frage 1:

Wenn die Arbeitnehmer mit der Auszahlung einverstanden ist, so ist eine Auszahlung grundsätzlich sehr wohl möglich. Dass diese nicht in der Arbeits- und Entgeltsbestätigung "landen", haben Sie schon selber festgestellt.


zu Frage 2:

Das wird möglich sein und auch für die Wochengeldbasis Relevanz haben. Dazu habe ich vor kurzem in meinem LV-Magazin (WIKU Personal aktuell) eine OGH-Entscheidung gebracht, in dem es um einen ähnlichen Sachverhalt ging.


zu Frage 3:

Zur arbeitsrechtlichen Beurteilung, ob Zuschlag oder nicht, wird es eventuell eines Tages mal Judikatur geben. Einstweilen bejahe ich diese Frage (unverbindlich).

zu Frage 4:

Das wird gut sein, ob es rechtlich notwendig ist, müsste man sich anhand des konkreten Sachverhaltes ansehen. Da ist eine Fernaussage nur bedingt möglich.
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RE: Mehrstunden vor Mutterschutz während Gleitzeit auszahlen - von Wilhelm Kurzböck - 21.03.2025, 13:09

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