25.03.2025, 18:24
S.g. Herr Auer,
vielen Dank für die Info. Das heißt laut § 256 BAO Abs.1 nehme ich die Beschwerde zurück und auch den Vorlageantrag, oder muss ich bezüglich Rücknahme des VA einen anderen § angeben? Und das Finanzamt kann dem nicht widersprechen? Das heißt tatsächlich die (erste) Beschwerde sowie der VA sind somit nichtig und der Erstbescheid zu Gunsten der Arbeitnehmerin wieder in Kraft? Das FA kann dann nicht ihrerseits wieder aufrollen? Danke vorab für Ihre Rückmeldung!
vielen Dank für die Info. Das heißt laut § 256 BAO Abs.1 nehme ich die Beschwerde zurück und auch den Vorlageantrag, oder muss ich bezüglich Rücknahme des VA einen anderen § angeben? Und das Finanzamt kann dem nicht widersprechen? Das heißt tatsächlich die (erste) Beschwerde sowie der VA sind somit nichtig und der Erstbescheid zu Gunsten der Arbeitnehmerin wieder in Kraft? Das FA kann dann nicht ihrerseits wieder aufrollen? Danke vorab für Ihre Rückmeldung!

