Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Arbeitnehmerveranlagung: Korrigierter Bescheid zu Lasten der Angestellten nach Berufung gegen den Erstbescheides
#6
Sie dürfen nur die Beschwerde zurücknehmen - genau nach § 256 Abs. 1 BAO. Durch die Zurücknahme der Beschwerde ist diese mit BVE oder Beschluss (je nachdem ob schon das BFG zuständig ist oder nicht) als gegenstandslos zu erklären und die ursprüngliche BVE sowie der dazugehörige Vorlageantrag scheidet aus dem Rechtsbestand aus.
Also ganz wichtig: Nur die Beschwerde zurückziehen (der Rest scheidet dann automatisch nach Gegenstandsloserlärung aus). Wenn noch Fragen sind, stehe ich gerne zur Verfügung. Genau - der Erstbescheid wird wieder wirksam. Ob das Finanzamt wieder aufrollen kann: Theoretisch ja nach § 299 BAO.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Arbeitnehmerveranlagung: Korrigierter Bescheid zu Lasten der Angestellten nach Berufung gegen den Erstbescheides - von Reinhold Auer - 26.03.2025, 12:34

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste