26.03.2025, 21:15
Ich würde in diesem Fall die Eingabe per FinON/Sonstige Anbringen einreichen. Das geht schneller und ich glaube auch, dass es schneller (weil auf dem "Schreibtisch") bearbeitet wird.
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Arbeitnehmerveranlagung: Korrigierter Bescheid zu Lasten der Angestellten nach Berufung gegen den Erstbescheides
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