31.03.2025, 07:10
Ohne den Akt zu kennen bzw. im FA-Online selbst die Meldungen sehen zu können, ist es schwierig aus der Ferne zu beurteilen was der Grund ist für die Meldung. Aber den Antrag zusätzlich zu senden ist sicher eine gute Option. Sonstige Anträge ist auch heikel - weil wenn es für einen Antrag eine eigene Maske gibt, dann darf man grunsätzlich diesen nicht über sonstige Anträge einreichen, weil sonst gilt er schlimmstenfalls auch als nicht eingereicht - wie bei einem Mail. In dem Fall würde ich dann bei den sonstigen Anträgen jedenfalls dazuschreiben, dass es aufgrund der Fehlermeldung nicht möglich war über die korrekte Maske und deshalb über sonstige Anträge, oder doch eben per Post. Ob der Vorlageantrag bereits tatsächlich vorgelegt wurde oder nicht ist unerheblich, es ist nur ab Vorlage dann jedenfalls bereits das BFG zuständig und die müssen dann darüber entscheiden, davor noch die Abgabenbehörde.

