08.04.2025, 17:16
Für geringfügig Beschäftigte ist definitiv keine Schwerarbeitsmeldung zu erstatten.
Siehe den nachstehenden Link zu einer diesbezüglichen ÖGK-Information:
Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung
Nebenbei bemerkt liegt in dem von Ihnen genannten Fall im Jahr 2025 keine geringfügige Beschäftigung vor. Dafür ist das Entgelt zu hoch. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für 2025 beträgt € 551,10.
Siehe den nachstehenden Link zu einer diesbezüglichen ÖGK-Information:
Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung
Nebenbei bemerkt liegt in dem von Ihnen genannten Fall im Jahr 2025 keine geringfügige Beschäftigung vor. Dafür ist das Entgelt zu hoch. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für 2025 beträgt € 551,10.

