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BUAK- Urlaubsgeldabrechnung mit L21 - Verkehrsabsetzbetrag
#2
Hallo Sandra,

Ihr Beitrag ist schon etwas her, aber ich habe gerade das Selbe Problem. Mein Klient war Arbeiter und hat sich dann selbständig gemacht, und im Jahr 2024 hat er noch von der BUAK Urlaubsgeld erhalten. Ich glaube dass Problem das der VAB nicht geltend gemacht werden kann ist, dass ein "aufrechtes" Dienstverhältnis bestehen muss, und das ist nicht der Fall. Haben Sie dazu noch Infos erhalten, bzw. war dies auch in Ihrem Fall so?
LG Petra
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RE: BUAK- Urlaubsgeldabrechnung mit L21 - Verkehrsabsetzbetrag - von PELA - 21.04.2025, 16:06

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