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Abgrenzung Bauleistungsrechnung
#2
Im alten Jahr wird der Nettobetrag als Sonstige Verbindlichkeiten verbucht:
z. B. 7300 Aufwendungen für Bauleistungen 10.000 €
an 3890 Sonstige Verbindlichkeiten 10.000 €

im neuen Jahr:
3890 Sonstige Verbindlichkeiten 10.000 €
2500 Vorsteuer (wenn anrechenbar) 2.000 €
an 3510 Umsatzsteuer aus RC 2.000 €
an 33xx Kreditor (Lieferant) 10.000 €

Die USt ist erst im Jahr der Rechnung relevant, wenn der Steuerschuldentatbestand entsteht.
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RE: Abgrenzung Bauleistungsrechnung - von ThG - 30.05.2025, 12:00

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