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Gesamtbetrag der Einkünfte / Sonderausgaben
#1
Liebe Teilnehmerinnen im Forum,

Sonderausgaben an spendenbegünstige Einrichtungen können ja bis zu einem Höchstbetrag von 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden.
Zu den Einkünfte zählen ja auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Das Finanzamt berücksichtigt jedoch bei der Berechnung des Gesamtbetrages die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht.
Kann mir jemand weiterhelfen, wo ich die Gesetzesgrundlage dazu finde?
In § 18 EStG finde ich den Hinweis auf § 41 (4) 1. Satz, allerdings findet sich dort nur etwas zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit.

Herzlichen Dank,
Manuela
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Gesamtbetrag der Einkünfte / Sonderausgaben - von Manuela - 25.06.2025, 11:42

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