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Verfall/Verjährung im Zusammenhang mit LSD-BG
#1
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

folgende Fragen hätte ich zur Feststellung einer Unterentlohnung im Rahmen einer GPLB:

1) Wenn der betreffende Zeitraum bereits gesetzlich verjährt ist, also länger als 3 Jahre zurückliegt, was sind dann die Konsequenzen für den Dienstgeber? Sind Feststellungen für Zeiträume, die länger als 3 Jahre zurückliegen, an den Dienstnehmer sowie Behörden wie die ÖGK noch nachzuzahlen? Die Prüfzeiträume können ja auch 4-5 Jahre zurückliegen.

2) Wie verhält es sich, wenn ein KV auch noch eine kürzere Verfallsfrist von zB 6 oder 9 Monaten vorsieht? Wenn zB vor 5 Jahren ein KV-Sprung übersehen wurde und es dadurch in der Folge zu einer Unterentlohnung gekommen ist, muss der Dienstgeber dem Dienstnehmer bzw den Behörden dann nur diese 6 oder 9 Monate nachzahlen?

Vielen Dank und beste Grüße,
Ilke
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Verfall/Verjährung im Zusammenhang mit LSD-BG - von Ilke - 07.08.2025, 10:19

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