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Überschusseinspeisung PV-Anlage Ust und Est
#2
Ja, so korrekt - ESt steuerfrei und in der USt 000 + 021. Das UStG und das EStG sind 2 unterschiedliche Steuergesetze, die Beträge müssen daher in der ESt-Erkl und USt-Erkl nicht die Gleichen sein.
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RE: Überschusseinspeisung PV-Anlage Ust und Est - von Reinhold Auer - 14.08.2025, 14:49

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