01.09.2025, 18:00
Im geschilderten Beispiel ist die Erfüllung der Wartezeit bereits gegeben.
Abgesehen davon würde sich (theoretisch) die Frage nach der Zulässigkeit einer Probezeit über den gesamten Zeitraum der befristet vereinbarten Beschäftigung stellen, sodass wohl auch aus diesem Blickwinkel betrachtet, dasselbe Ergebnis herausschauen wird.
Abgesehen davon würde sich (theoretisch) die Frage nach der Zulässigkeit einer Probezeit über den gesamten Zeitraum der befristet vereinbarten Beschäftigung stellen, sodass wohl auch aus diesem Blickwinkel betrachtet, dasselbe Ergebnis herausschauen wird.

