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Pfändung
#2
Bei der WR erfolgt die Berechnung des Existenzminimums genauso wie beim laufenden Bezug.

Liegt eine Unterhaltsexekution vor, so dürfen dort jene Unterhaltsgläubiger, die Unterhaltsexekution führen, allerdings - weder bei der Exekution des laufenden Bezugs noch bei jener, welche die Sonderzahlung betrifft, als UH-Berechtigte Berücksichtigung finden (weder bei den Grund- noch bei den Steigerungsbeträgen).
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Nachrichten in diesem Thema
Pfändung - von chr2 - 10.09.2025, 19:46
RE: Pfändung - von Wilhelm Kurzböck - 11.09.2025, 14:48

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