12.11.2019, 17:48
Man darf also - gemäß KV - an diesen Tagen jeweils die Arbeitszeit um 12 Uhr einstellen.
Aus gesetzlicher Sicht gibt es allerdings keine Regelung, wonach man an diesem Tag arbeitsfrei hätte. Der Kollektivvertrag hat insoweit eine besserstellende "Funktion".
Sunden nach 12 Uhr sind mit einem Zuschlag von 100 % zu entlohnen (ohne Anwendung des speziellen Überstundenteilers von 143).
Aus gesetzlicher Sicht gibt es allerdings keine Regelung, wonach man an diesem Tag arbeitsfrei hätte. Der Kollektivvertrag hat insoweit eine besserstellende "Funktion".
Sunden nach 12 Uhr sind mit einem Zuschlag von 100 % zu entlohnen (ohne Anwendung des speziellen Überstundenteilers von 143).