02.10.2025, 14:41
gem. RZ 2460 ff ESt-RL sind Geldbeschaffungskosten, die unmittelbar mit der Verbindlichkeit zusammenhängen, steuerlich auf die Laufzeit zu verteilen. Da es sich bei einer Umschuldung um die Aufnahme einer neue Verbindlichkeit handelt, sind mE diese zu verteilen. Eventuell noch offene restliche Geldbeschaffungskosten aus der umgeschuldeten Verbindlichkeit wäre sofort abzusetzen (Tilgung durch neuen Kredit).

