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Kauf einer Ordination / Vereinbarung Nutzungsrecht
#2
mE sind die AK 246T, die Verbindlichkeit "Nutzungsrecht" muss, wie angeführt, entsprechend der Nutzung gewinnerhöhend aufgelöst werden.
Vermutlich setzen sich die AK aus verschiedenen WG, die eine unterschiedliche Nutzungsdauer haben können, zusammen.
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RE: Kauf einer Ordination / Vereinbarung Nutzungsrecht - von Bague - 02.10.2025, 14:48

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