12.11.2025, 14:45
Wenn der Arbeitnehmer nachweislich zur Arbeit erschienen ist und dort nichts von einem laufenden Krankenstand erzählt hat und dann plötzlich Symptome auftraten, die ihn zu einer "Dienstverhinderung" führten, dann wurde die Arbeitgeberkündigung vor dem Beginn des Krankenstandes ausgesprochen.
Das mag zwar insgesamt etwas dann mühsam sein, aber diese Dinge wurde ja im Vorjahr vom OGH ausjudiziert, sodass der flexible Krankenstandstourismus einen leichten Dämpfer erhalten hat.
Natürlich kann ich auch den Arbeitnehmer verstehen, der jetzt auf dieses Pferd setzt und es ist ja in Wahrheit auch eine Beweisfrage. Wenn es Zeugen gibt, dass die Kündigung tatsächlich zu dieser Zeit ausgesprochen wurde und der Arbeitnehmer von einem Krankenstand nichts erwähnt hat, der angeblich seit dem Vortag bestanden haben soll, dann hätte ich zumindest keine aussichtslose Position erkannt.
Welche Daten ELDA tatsächlich ausspuckt, spielt in diesem konkreten Fall nur eine Nebenrolle.
Das mag zwar insgesamt etwas dann mühsam sein, aber diese Dinge wurde ja im Vorjahr vom OGH ausjudiziert, sodass der flexible Krankenstandstourismus einen leichten Dämpfer erhalten hat.
Natürlich kann ich auch den Arbeitnehmer verstehen, der jetzt auf dieses Pferd setzt und es ist ja in Wahrheit auch eine Beweisfrage. Wenn es Zeugen gibt, dass die Kündigung tatsächlich zu dieser Zeit ausgesprochen wurde und der Arbeitnehmer von einem Krankenstand nichts erwähnt hat, der angeblich seit dem Vortag bestanden haben soll, dann hätte ich zumindest keine aussichtslose Position erkannt.
Welche Daten ELDA tatsächlich ausspuckt, spielt in diesem konkreten Fall nur eine Nebenrolle.

