Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, könnte es hier um die Frage gehen, ob es sich beim Krankenstand ab 10.11. um einen "anderen" Krankenstand handelt oder die Fortsetzung des vorherigen.
Ließe sich beweisen, dass das kein "Rückfall" sondern "etwas Neues" ist (z.B. erst Darmgrippe, dann Corona), hat der AG m.E. Glück im Unglück gehabt ...
Es sieht aber eher danach aus, dass es "immer dieselbe Dienstverhinderung" ist und nur der Arzt für den Sonntag nicht krankgeschrieben hat.
Ließe sich beweisen, dass das kein "Rückfall" sondern "etwas Neues" ist (z.B. erst Darmgrippe, dann Corona), hat der AG m.E. Glück im Unglück gehabt ...
Es sieht aber eher danach aus, dass es "immer dieselbe Dienstverhinderung" ist und nur der Arzt für den Sonntag nicht krankgeschrieben hat.

