13.11.2025, 14:14
Ich versuche in dieser Beweisfrage mal ein wenig "kreativ" zu sein, denn dem Arbeitgeber wird immer nur das Wort "Krankheit" als Ursache gemeldet - die ÖGK weiß mehr ...
Wenn man bei der ÖGK die Auskunft begehrt, ob es sich bei der "Krankheit vom 28.10. bis 8.11." um dieselbe Krankheit handelt wie bei der "Krankheit ab 10.11." oder um eine andere Krankheit, so scheint eine solche Auskunft nicht dem Datenschutzrecht zu widersprechen und wäre genau soviel an Information, wie der Arbeitgeber benötigt, um seine Rechtspflichten (aus § 9 Abs 1 AngG bzw § 5 EFZG) zu erfüllen.
Wenn man bei der ÖGK die Auskunft begehrt, ob es sich bei der "Krankheit vom 28.10. bis 8.11." um dieselbe Krankheit handelt wie bei der "Krankheit ab 10.11." oder um eine andere Krankheit, so scheint eine solche Auskunft nicht dem Datenschutzrecht zu widersprechen und wäre genau soviel an Information, wie der Arbeitgeber benötigt, um seine Rechtspflichten (aus § 9 Abs 1 AngG bzw § 5 EFZG) zu erfüllen.

