03.01.2019, 09:49
Ich hätte noch eine Frage zur Auflösung / Verwendung vom Reparaturrücklagenfond:
Stimmt es, dass bei Auflösung des Fond Umsatzsteuer anfällt falls der Mieter / Eigentümer Vorsteuerabzugsberechtigt ist?
Ich habe nämlich einen Fall da wird auf der Betriebskostenvorschreibung Umsatzsteuer verrechnet, Begründung der Hausverwaltung ist, dass der Rücklagenfond verwendet wurde.
Stimmt es, dass bei Auflösung des Fond Umsatzsteuer anfällt falls der Mieter / Eigentümer Vorsteuerabzugsberechtigt ist?
Ich habe nämlich einen Fall da wird auf der Betriebskostenvorschreibung Umsatzsteuer verrechnet, Begründung der Hausverwaltung ist, dass der Rücklagenfond verwendet wurde.