21.11.2019, 21:04
Sg. Hr. Kollege !
Ich wollte vorerst nicht zu sehr ins Detail gehen, da es mir um die generelle Vorgangsweise des FA
- Ablehnung des Antrages in der ersten Instanz ohne sich die Unterlage genau anzusehen- geht.
Zum Sachverhalt:
Es geht um die ag Belastungen von 2018
im Jahr 2017 erste WirbelsäulenOP (Versteifung der Wirbelsäule), in 2018 2 weitere (vom selben Operateur) weil sich erhebliche Komplikationen ergeben haben,
Patientin mittlerweile nicht mehr gehfähig. Mitte 2018 erklärt der Arzt (Doz. UniWien!), nicht mehr weiter zu wissen, Patientin wird auch aus
dem Privatspital (evangKH) entlassen. Es ergeben sich - zu Hause- schwere Komplikationen, Notarzt- Rettung sucht KH Platz- Aufnahme wird
im AKH, KH Wr.Neustadt, KH Baden verweigert. Notaufnahme einige Tage später an einer systemfremden Abteilung in Baden.
3 Wochen werden die Folgen der starken Schmerzmittel (mittlerweile Infektionen im OP Bereich, die Schrauben haben keinen Halt mehr, Wirbel haben sich aufgelöst ...) behandelt, es wird KH/Arzt gesucht der die Probleme "sanieren" kann (Speising: Ablehnung, detto AKH, evang KH)
Durch Zufall wurde Kontakt zu Klinik Kettenbrücke, Innsbruck, hergestellt, die haben sich professionell dem Fall angenommen, nach 1 Monat Aufenthalt und mehreren OPs konnte Patientin nach Hause entlassen werden.
Patientin ist nicht zusatzversichert, Kosten: gesamt rd 60.000 € (Klinik Innsbruck : 48.000)
Patientin wäre sonst an den Folgen der Schmerzmittel gestorben.
Alle Aufenthalte, insb Diagnosen, sind genau dokumentiert (wurden fürs FA aus dem Med. übersetzt).
Erster Bescheid vom FA: Kosten sind nur dann absetzbar wenn die Behandlungen medizinisch erforderlich sind und die Behandlung aus medizinischen
Gründen nicht in einem öffentlichen KH erfolgen kann. Diese Nachweise konnten nicht erbracht werden !
Zusatzinformation: max 10 Ärzte/Stationen in Ö sind fachlich in der Lage, eine derartige OP durchzuführen, die meisten davon nicht im öffentl.Bereich, Bereitschaft dazu natürlich vorausgesetzt.
Beschwerde ist bereits ausgearbeitet, befürchte allerdings, dass es bis zum Finanzgericht gehen wird
Ich wollte vorerst nicht zu sehr ins Detail gehen, da es mir um die generelle Vorgangsweise des FA
- Ablehnung des Antrages in der ersten Instanz ohne sich die Unterlage genau anzusehen- geht.
Zum Sachverhalt:
Es geht um die ag Belastungen von 2018
im Jahr 2017 erste WirbelsäulenOP (Versteifung der Wirbelsäule), in 2018 2 weitere (vom selben Operateur) weil sich erhebliche Komplikationen ergeben haben,
Patientin mittlerweile nicht mehr gehfähig. Mitte 2018 erklärt der Arzt (Doz. UniWien!), nicht mehr weiter zu wissen, Patientin wird auch aus
dem Privatspital (evangKH) entlassen. Es ergeben sich - zu Hause- schwere Komplikationen, Notarzt- Rettung sucht KH Platz- Aufnahme wird
im AKH, KH Wr.Neustadt, KH Baden verweigert. Notaufnahme einige Tage später an einer systemfremden Abteilung in Baden.
3 Wochen werden die Folgen der starken Schmerzmittel (mittlerweile Infektionen im OP Bereich, die Schrauben haben keinen Halt mehr, Wirbel haben sich aufgelöst ...) behandelt, es wird KH/Arzt gesucht der die Probleme "sanieren" kann (Speising: Ablehnung, detto AKH, evang KH)
Durch Zufall wurde Kontakt zu Klinik Kettenbrücke, Innsbruck, hergestellt, die haben sich professionell dem Fall angenommen, nach 1 Monat Aufenthalt und mehreren OPs konnte Patientin nach Hause entlassen werden.
Patientin ist nicht zusatzversichert, Kosten: gesamt rd 60.000 € (Klinik Innsbruck : 48.000)
Patientin wäre sonst an den Folgen der Schmerzmittel gestorben.
Alle Aufenthalte, insb Diagnosen, sind genau dokumentiert (wurden fürs FA aus dem Med. übersetzt).
Erster Bescheid vom FA: Kosten sind nur dann absetzbar wenn die Behandlungen medizinisch erforderlich sind und die Behandlung aus medizinischen
Gründen nicht in einem öffentlichen KH erfolgen kann. Diese Nachweise konnten nicht erbracht werden !
Zusatzinformation: max 10 Ärzte/Stationen in Ö sind fachlich in der Lage, eine derartige OP durchzuführen, die meisten davon nicht im öffentl.Bereich, Bereitschaft dazu natürlich vorausgesetzt.
Beschwerde ist bereits ausgearbeitet, befürchte allerdings, dass es bis zum Finanzgericht gehen wird