27.11.2025, 16:25
zu Frage 1:
Mittels einer Abzugslohnart, welche einen Kostenbeitrag in dieser Höhe repräsentiert.
zu Frage 2:
Hierzu gebe ich Ihnen aus meiner Fachbroschüre "Sachbezüge aus Sicht der Personalverrechnung" ein paar Denkanstöße:
Frage 146:
Antwort zu Frage 146:
Mittels einer Abzugslohnart, welche einen Kostenbeitrag in dieser Höhe repräsentiert.
zu Frage 2:
Hierzu gebe ich Ihnen aus meiner Fachbroschüre "Sachbezüge aus Sicht der Personalverrechnung" ein paar Denkanstöße:
Frage 146:
- Für die Gewährung einer Sachleistung (Privatnutzung KFZ) behält der Arbeitgeber vereinbarungsgemäß einen Kostenbeitrag von monatlich € 100,00 im Zuge der Lohnabrechnung ein.
- Das Gehalt des Arbeitnehmers entspricht exakt dem Mindest-KV-Gehalt.
Antwort zu Frage 146:
- Die Rechtsprechung meint, dass für einen Abzug (wenngleich in marktüblicher Höhe für die Gewährung einer Sachleistung) in derartigen Fällen kein Platz ist und daher rechtsunwirksam ist (VwGH 13.06.2017, Ra 2016/08/0120 = WPA 14/2017, Artikel Nr. 348/2017).
- Bleibt man bei einer derartigen Vereinbarung, so liegt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine „strafbare Unterentlohnung“ (Lohndumping) vor.
- Etwas anderes gilt dann, wenn der Kollektivvertrag den entsprechenden Abzug auch zulässt (zB Gastgewerbe-Arbeiter-KV in Bezug auf Abzüge für gewährte Kost und Logis).
- In der gelebten Praxis spielt dies vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer diese gewählte Vorgangsweise in Anspruch nehmen möchte, keine Rolle.
- Das hier „Entschiedene“ betraf eine vom Arbeitgeber „aufgestellte betriebsinterne Regelung“.

