27.11.2019, 16:58
Das AMS ermittelt bzw. errechnet das Arbeitslosengeld ausgehend von den übermittelten SV-Beitragsgrundlagen der letzten 12 Monate.
Alles, was sv-pflichtig ist, findet darin Platz, alles was sv-frei war, bleibt auch bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes draußen.
Schmutzzulagen können sv-frei sein, ebenso Zehrgelder. Wenn ich schreibe "können", dann deshalb, weil für die SV-Beitragsfreiheit dazu auch Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Liegen diese vor, dann sind sie draußen. Liegen dies nicht vor, dann sind sie pflichtig und erhöhen auch die Basis zur Ermittlung des Arbeitslosengeldes.
Alles, was sv-pflichtig ist, findet darin Platz, alles was sv-frei war, bleibt auch bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes draußen.
Schmutzzulagen können sv-frei sein, ebenso Zehrgelder. Wenn ich schreibe "können", dann deshalb, weil für die SV-Beitragsfreiheit dazu auch Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Liegen diese vor, dann sind sie draußen. Liegen dies nicht vor, dann sind sie pflichtig und erhöhen auch die Basis zur Ermittlung des Arbeitslosengeldes.