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Darf man parallel zum Weiterbildungs(teilzeit)beihilfenbezug geringfügig selbständig nach dem GSVG dazuverdienen? Der Start der Bildungskarenz NEU verschiebt sich weiter!
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Darf man parallel zum Weiterbildungs(teilzeit)beihilfenbezug geringfügig selbständig nach dem GSVG dazuverdienen? Der Start der Bildungskarenz NEU verschiebt sich weiter!

Frage:

Darf man neben dem Bezug von Weiterbildungsbeihilfe auch selbständig erwerbstätig sein?

Antwort:

Lesen Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 1/2026 der WPA (erscheint Mitte Jänner 2026) oder schon jetzt (mit Ihrem WIKU Premium-Passwort) über den nachstehenden Link, der zum WIKU Premium-Blog führt:

https://www.wikutraining.at/blog/1167

Anmerkung:

Der Start der Bildungskarenz/Bildungsteilzeit, der für ab 1.5.2026 geplant war, verschiebt sich weiter. Im oben verlinkten Beitrag finden Sie den voraussichtlichen Starttermin.
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Darf man parallel zum Weiterbildungs(teilzeit)beihilfenbezug geringfügig selbständig nach dem GSVG dazuverdienen? Der Start der Bildungskarenz NEU verschiebt sich weiter! - von Wilhelm Kurzböck - 05.01.2026, 22:19

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