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§8 EstG Sonderformen der Absetzung für Abnutzung
#3
Sehr geehrter Herr Auer,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Da war ich auf dem falschen Dampfer. Ich habe eine Berufungsentscheidung vom BFG aus 2021 ( Est Erklärung 2017) gefunden, in der das FA der Steuerpflichtigen mit Einkünften aus V+V eine Abschreibung der Garage mit 2,5% zuspricht, bzw. festsetzt, ursprünglich wollte diese 6,67% abschreiben. Das FA hat dann noch angemerkt dass 2,5% anzusetzen sind, da die Garage ja nicht isoliert gebaut wurde. Siehe Angang.
Was gilt nun? Kann man auf Grund dieses Urteils die Garage bei V+V nun auch mit 2,5% abschreiben?

Mit freundlichen Grüßen


Angehängte Dateien
.pdf   Entscheidung AfA BFG 2021 für 2017.pdf (Größe: 1,39 MB / Downloads: 2)
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RE: §8 EstG Sonderformen der Absetzung für Abnutzung - von PELA - 03.02.2026, 12:02

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