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Arbeitslosengeld/GmbH-Gesellschafter
#3
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

vielen Dank für die damalige Rückmeldung.

Angenommen er wäre nicht der Geschäftsführer sondern dies würde jemand anders übernehmen und er wäre reiner Gesellschafter - würde dies einen Unterschied machen? Spielt es eine Rolle, ob wesentlich oder unwesentlich beteiligt?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße
Stephanie Hofstetter
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RE: Arbeitslosengeld/GmbH-Gesellschafter - von stephhfst - 03.02.2026, 22:03

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