19.02.2026, 14:11
Hallo Frau Meixner,
also wenn Sie mit Berichtigung eine Bescheid-Beschwerde meinen und diese wurde abgelehnt dann können Sie einen Vorlageantrag beim Verwaltungsgericht einbringen; innerhalb von 1 Monat ab Bescheid und auch über das FA Online!mfg
also wenn Sie mit Berichtigung eine Bescheid-Beschwerde meinen und diese wurde abgelehnt dann können Sie einen Vorlageantrag beim Verwaltungsgericht einbringen; innerhalb von 1 Monat ab Bescheid und auch über das FA Online!mfg

