03.03.2026, 15:54
Hier wird man maximal für die Dauer von 5 Jahren das Geld von der BV-Kasse zurückbekommen.
Die Beendigung der BV-Zeit wird aber wichtig sein, damit die gesetzliche Abfertigung ALT von steuerlicher Seite nicht gefährdet ist.
Den Teil, den der Arbeitgeber nicht zurückbekommt, erhält die Arbeitnehmerin von der BV-Kasse. Diesen Betrag würde ich dann von der endgültigen Abfertigung in Abzug bringen.
Die Beendigung der BV-Zeit wird aber wichtig sein, damit die gesetzliche Abfertigung ALT von steuerlicher Seite nicht gefährdet ist.
Den Teil, den der Arbeitgeber nicht zurückbekommt, erhält die Arbeitnehmerin von der BV-Kasse. Diesen Betrag würde ich dann von der endgültigen Abfertigung in Abzug bringen.

