12.12.2019, 22:26
Habe einen Landarbeiter KV, der besagt von 19 bis 5 Uhr ist Nachtarbeit. (Arbeitszeit ist von 2 Uhr morgens bis 10 Uhr vormittags). Die "steuerliche Nachtarbeit" ist zwischen 19 und 7 Uhr.
Muss ich nun den Nachtzuschlag bis 5 Uhr oder bis 7 Uhr rechnen?
Ich bin mir überhaupt nicht sicher, aber ich würde den Nachtzuschlag von 2 bis 7 Uhr (also für 5 Stunden) rechnen und könnte dann die erhöhten steuerfreien 540,-- anwenden.
Danke für alle Antworten
Muss ich nun den Nachtzuschlag bis 5 Uhr oder bis 7 Uhr rechnen?
Ich bin mir überhaupt nicht sicher, aber ich würde den Nachtzuschlag von 2 bis 7 Uhr (also für 5 Stunden) rechnen und könnte dann die erhöhten steuerfreien 540,-- anwenden.
Danke für alle Antworten