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Einvernehmliche Lösung Karenzende mit "Abschiedszahlung"
#2
Diese Zahlung wird eher als sv-freie Abgangsentschädigung zu werten sein und in der Lohnsteuer als Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (Besteuerung nach § 67 Abs. 10 EStG 1988).

Ob diese Vorgehensweise insgesamt rechtlich in Ordnung ist, kann ich leider von außen ohne detaillierte Befassung mit der Vorgeschichte nicht zu 100 % beurteilen. Aber ich gehe davon aus, dass - folgt man den Schilderungen - hier nichts "anbrennt".
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RE: Einvernehmliche Lösung Karenzende mit "Abschiedszahlung" - von Wilhelm Kurzböck - 17.03.2026, 18:49

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