23.03.2026, 15:29
Ein Klient ermöglicht seinen Mitarbeitern die Gehaltsumwandlung im Zusammenhang mit Jobbikes und Jobauto. Nun möchte er den Mitarbeitern auch für e-Gym Jahresabbos eine Gehaltsumwandlung ermöglichen. Ist dies möglich? Gibt es Grenzen für den Zweck der Gehaltsumwandlung. Der Mindest-KV wird nicht unterschritten. Vielen Dank für eine Rückmeldung! MAJ

